
Eine unabhängige Pflegesachverständige ist eine Person mit besonderer Sachkunde. Sie vermittelt in Gerichts- oder Antragsverfahren ihr Fachwissen überparteilich.
Sie stellt Tatsachen fest und zieht mit ihrem Fachwissen klare Schlussfolgerungen. Das Gutachten ist das schriftliche Ergebnis ihrer Tätigkeit und umfasst z.B. die Feststellung von Pflegebedürftigkeit oder die Einhaltung von Standards in der Pflegepraxis. Pflegesachverständige erhalten z.B. eine Vergütung gemäß dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
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„Pflegefachpersonen übernehmen die führende Rolle bei der Festlegung und Umsetzung evidenzinformierter, akzeptabler Standards der klinischen Praxis, des Managements, der Forschung und der Ausbildung.“ (ICN-Ethikkodex 2021)
Eine wichtige Grundlage meiner Gutachten für Gerichtsverfahren sind die Nationalen Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), aber auch interprofessionelle oder internationale Leitlinien.
Diese Standards legen seit vielen Jahren das Qualitätsniveau der Pflege fest und orientieren sich am Pflegeprozess. Sie werden oft als vorweggenommene Sachverständigengutachten angesehen. Zudem gibt es mittlerweile einige interprofessionelle Leitlinien, die relevant für die Beurteilung von Pflegesachverhalte sind.

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Ich erstelle Gutachten zu Pflegefehlern und Pflegephänomen:

- Druckschädigungen
- Sturzereignisse
- Hitzebedingte Gesundheitsrisiken
- Versorgung chronischer Wunden
- Abrechnung von Leistungen in der ambulanten Pflege
- Klassifizierung von Pflegebedürftigkeit
- Versorgungskonzepte
- Palliativ Care
- Misshandlungsvorwürfen bei Schutzbefohlenen
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Unter anderem arbeite ich mit folgenden Behörden zusammen:
- Landgericht Berlin II
- Staatsanwaltschaft Berlin
- Landgericht Braunschweig
- Landgericht Aurich
- Landgericht Wuppertal
- Landgericht Düsseldorf
- Landgericht Cottbus
- Landgericht Landshut
- Sozialgericht Neubrandenburg

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