Edukation nach § 45 SGB XI


„Pflegefachpersonen bereiten sich auf Notfälle, Katastrophen, Konflikte, Epidemien, Pandemien, soziale Krisen und Situationen mit knappen Ressourcen vor und reagieren darauf. Die Sicherheit der Menschen, die Pflege erhalten, liegt in der Verantwortung der einzelnen Pflegefachpersonen und der Führungspersonen von Gesundheitssystemen und -organisationen. Das beinhaltet die Bewertung von Risiken und die Entwicklung, Umsetzung und Planung von Ressourcen, um diese zu minimieren.“ (ICN-Ethikkodex 2021)

Die Pflege eines An- und Zugehörigen stellt viele vor neue Herausforderungen. Damit pflegende An- und Zugehörige Sicherheit im Umgang mit Person mit Pflegebedarf gewinnen und Übergänge in neue Pflegesituationen gut gelingen, bietet die Pflegeversicherung gezielte Leistungen nach § 45 SGB XI an.

© Robert Kneschke/Adobe Stock

Pflegekurse – Vorbereitung auf die Versorgung von An- und Zugehörigen mit Pflegebedarf

Pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegekurse. Dieses Angebot vermitteln praktisches Pflege-Wissen und unterstützt bei der Bewältigung des alltäglichen Pflegealltags. Die Kurse decken ein breites Spektrum ab:

  • Pflegegrundlagen (Körperpflege, Mobilisation, Positionswechsel, Transfers, Rückenschonendes Arbeiten)
  • Ernährung & Medikamente (Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme, Medikamentenmanagement)
  • Kommunikation & Psychosoziales (Umgang mit Menschen mit Demenz, Gesprächsführung)
  • Prävention & Sicherheit (Sturzprophylaxe, Vermeidung von Druckgeschwüre, Notfallwissen)
  • Recht & Finanzen (Pflegeleistungen beantragen, Pflegegeld, Hilfsmittel)
  • Selbstfürsorge (Körperschutz, Entspannungstechniken, Belastungsgrenzen erkennen)
  • Hitzebedingten Gesundheitsschutz (Risikoeinschätzung, Abkühlungsmaßnahmen, Medikamentenüberprüfung)

Häusliche Schulungen – Pflege sicher im Alltag gestalten

Neben strukturierten Pflegekursen können pflegende An- und Zugehörige individuelle Schulungen im direkten häuslichen Umfeld in Anspruch nehmen, die auf ihre konkrete Situation zugeschnitten sind:

  • Einzelschulungen (z.B. individuelle Anleitung bei vollständig immobile Personen)
  • Haushaltsbezogene Schulungen (Organisation von Alltag, Einkauf, Haushaltsführung, Ernährungsmanagement)
  • Spezialkurse (Verhaltensweisen bei Menschen mit Demenz, Palliativpflege, Diabetes-Management. Hitzeschutz, Kastastrophenvorbereitung, Notfallplan)
  • Entlastungskurse (Pflegehilfsmittel, Hilfsmittelorganisation, Barrierefreiheit im Haushalt)

Überleitungspflege – Begleitung bei Krankenhausentlassung

Eine pflegefachliche Begleitung vor und nach einer geplanten Krankenhausentlassung ist ebenfalls möglich. Hier liegt der Fokus auf die Unterstützung bei der Neu-bewertung und Re-Organisation der Pflegesituation im häuslichen Umfeld, um erneute Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.

Ich bin berechtigt mit der Techniker Krankenkasse, DAK Gesundheit, BARMER, IKK direkt meine Leistungen nach § 45 SGB XI in der Region Berlin abzurechnen. Für Menschen mit Pflegebedarf und An- bzw. Zugehörige entstehen keine Kosten. Das Schulungsformat ist in Präsenz und digital möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeiten bei den übrigen Pflegekassen, die erforderliche Leistung vorab zu beantragen und genehmigen zu lassen. Für Fragen stehen ich zur Verfügung, sprechen Sie mich gerne an.